Fachanwalt Miet- und Wohneigentumsrecht
Voraussetzung für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht ist eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Der Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht muss auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse besitzen. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst. Alle Fachanwälte sind verpflichtet, sich laufend fortzubilden.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung als Rechtsanwalt im Fachgebiet Miet- und Wohneigentumsrecht persönlich und weisungsfrei gearbeitet hat.
Rechtsgebiete im Miet- und Wohneigentumsrecht
Für das Fachgebiet Miet- und Wohneigentumsrecht sind in den nachfolgenden Bereichen besondere Kenntnisse nachzuweisen:
1. Recht der Wohnraummietverhältnisse
2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
3. Wohnungseigentumsrecht
4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts
5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht
6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 25.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.